Offene Augen. Offene Ohren. Offene Herzen. —
Schutzkonzept der Evangelischen Kirchengemeinde Hösel

In den vergangenen Jahren ist das Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ zunehmend in den Mittelpunkt kirchlicher Verantwortung gerückt. Aus unserem christlichen Menschenbild ergibt sich der klare Auftrag, Menschen im Umfeld unserer Kirchengemeinde – besonders Kinder, Jugendliche und alle, die auf Unterstützung angewiesen sind – vor Grenzverletzungen und Übergriffen zu schützen und ihre Würde zu achten.

Der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist rechtlich und organisatorisch breit verankert. Neben staatlichen Regelungen wie dem Jugendschutzgesetz, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Strafgesetzbuch und dem Bundeskinderschutzgesetz gelten auch kirchliche Bestimmungen. Dazu gehören unter anderem das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, die entsprechenden Dienstgesetze (z. B. § 31b PfDG.EKD mit Abstinenz- und Abstandsgebot) sowie die Richtlinie zur Ethik in der Seelsorgearbeit. Diese kirchlichen Regelungen ergänzen die staatlichen Gesetze und treten nicht an deren Stelle.

Gemäß § 6 des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sind alle kirchlichen Körperschaften verpflichtet, ein Schutzkonzept zu entwickeln. Es dient dazu, Prävention dauerhaft in der kirchlichen Arbeit zu verankern und Strukturen zu schaffen, die Schutz bieten.

Das Schutzkonzept der Evangelischen Kirchengemeinde Hösel wurde vom Presbyterium am 26. Februar 2024 beschlossen und am 1. März 2024 in Kraft gesetzt. Es wurde allen Mitarbeitenden vorgestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Eine Überarbeitung fand im Herbst 2025 statt. Die revidierte Fassung wurde am 9. Dezember 2025 erneut vom Presbyterium beschlossen.

Das vollständige Schutzkonzept der Evangelischen Kirchengemeinde Hösel finden Sie unten auf dieser Seite.