Liebe Leserin, lieber Leser!
Hier möchte ich Ihnen die Kinder- und Jugendstiftung der Evangelischen Kirchengemeinde in Hösel
vorstellen und einen kurzen Einblick vermitteln in das, was die Stiftung geleistet hat und was sie sich noch vorgenommen hat.
Mit unserer Arbeit setzen wir einen kräftigen Akzent gegen den allgemeinen Trend, Kosten als erstes bei der Arbeit für Kinder und Jugendliche einzusparen!
Als die Stiftung 2002 ins Leben gerufen wurde, wollten wir damit zeigen, wie sehr uns die Kinder und Jugendlichen am Herzen liegen. Mit einer aktiven Jugendarbeit vermitteln wir auf lebendige Weise die Werte unserer christlichen Gemeinschaft. Wir wollen Jugendliche auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden begleiten und dazu beitragen, dass christliche Werte sich in den jungen Menschen verwurzeln.
Diese Arbeit wird in den kommenden Jahren immer wichtiger werden. Unsere Stiftung möchte erreichen, sie unabhängig von den sinkenden Kirchensteuereinnahmen der Gemeinde zu gestalten.
Ich hoffe, dass wir auch Sie für eine Unterstützung unseres Anliegens und damit für die Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in Hösel gewinnen können!
Ihr
Dr. Dieter Jeschke, Pastor
Wer sind wir?
Nicht rechtsfähige kirchliche Stiftung privaten Rechts
Gründung: 2002
Stiftungskapital bei Gründung: 50.000 €
Stiftungsvermögen Juni 2010: ca. 230.000 €
Geschäftsführendes Organ: Kuratorium
Die Stiftung ist steuerbefreit gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamts Düsseldorf-Mettmann (Steuer - Nr.147/5792/0311).
Kuratorium
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Dr. W.-D. RothVorsitzender |
Bärbel Fischbachstv. Vorsitzende |
Harald Ehrlich |
Elke Klapdohr |
Wie können Sie uns helfen?
Durch finanzielle Beiträge und sonstige Vermögenszuwendungen unterstützen Sie die Arbeit der Kinder- und Jugendstiftung, und zwar durch
Das sind Zuwendungen, mit denen das Vermögen der Stiftung vermehrt wird. Dieses Vermögen bleibt dauerhaft erhalten, lediglich seine Erträge können für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben verwendet werden.
Spenden
Das sind Zuwendungen, über die das Kuratorium im Rahmen des Stiftungszwecks verfügen kann. Zusammen mit den Dividenden und Zinserträgen aus dem Stiftungsvermögen bilden die Spenden den Etat, aus dem die Kinder- und Jugendarbeit unterstützt wird.
Sie entscheiden durch die Bezeichnung Ihrer Zuwendung darüber, ob sie als Spende oder als Zuwendung bestimmt ist.
Was sagt das Finanzamt?
Zuwendungen an die Stiftung sind als Sonderausgaben bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich abzugsfähig gemäß §10b Abs.1 EStG.
Zusätzlich können Zustiftungen gemäß §10b Abs.1a EStG bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio € steuerlich abgezogen werden (Stand 6/2010).
So können Sie uns erreichenStiftung Kinder- und Jugendarbeit der SpendenkontoStiftung Kinder- und Jugendarbeit |
DownloadsSie können folgende Dokumente herunterladen:
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Stiftung






